Die Brandschutzplanung
Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) benötigen oft ein Brandschutzkonzept, das sämtliche Belange des baulichen, anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Brandschutzes festlegt. In der differenzierten Abstufung der Einzelmaßnahmen stecken oft hohe Optimierungspotenziale, die einerseits die Brandsicherheit des Gebäudes verbessern und andererseits die Wirtschaftlichkeit deutlich erhöhen können. Mit viel Erfahrungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz als Brandinspektoren der Berufsfeuerwehr können wir die Komponenten daher aufeinander abstimmen und im Gespräch mit Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle zur Genehmigungsfähigkeit führen.
Neben detaillierten Kenntnissen der baurechtlichen Grundlagen ist hierfür eine sichere brandschutztechnische Bewertung erforderlich, die in einem nachvollziehbaren textlichen Brandschutzkonzept sowie in übersichtlichen Brandschutzplänen dokumentiert wird.
Das MBC-Sachverständigenbüro unterstützt Sie und erstellt für Sie die nötigen Expertisen mit allen Belangen des Brandschutzes.
Der Bestand
Ob aus dem Anlass einer behördlichen Brandverhütungsschau, einer Begehung durch den Feuerversicherer oder Umnutzungen ist es gegebenenfalls erforderlich, bestehende Immobilien im Hinblick auf den Brandschutz systematisch zu erfassen und zu analysieren. Brandschutzrelevante Themen können hierbei etwa sein: die Zugänglichkeit für Einsatzkräfte der Feuerwehr und Löschwasserversorgung, die Ausführung von Bauteilen und Baustoffen, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, die Wirksamkeit von anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen oder Brandschutz in der Haustechnik. Im Rahmen der analytischen Betrachtung wird der objektspezifische Sachverhalt detailliert erfasst, dokumentiert und mit den Vorgaben der früheren Baugenehmigung oder dem aktuellen Stand der Brandschutztechnik abgeglichen. Es wird herausgearbeitet, inwieweit baurechtlicher Bestandsschutz besteht und ob eine Anpassung an heutige Brandschutzvorschriften erforderlich oder aus Eigenschutzgründen empfehlenswert ist.
Das MBC-Sachverständigenbüro unterstützt Sie und erstellt für Sie die Bewertungen und Vorlagen für Entscheidungsfindungen.
Brandschutzordnungen
Mit der Inbetriebnahme eines Gebäudes ist das Projekt nicht beendet, vielmehr beginnt in diesem Moment eine weitere wichtige Phase der Sicherheit für Betriebsangehörige und Besucher. Ein wichtiges Instrument hierfür ist eine Brandschutzordnung, welche das Verhalten der Personen im Brandfall detailliert regelt. Gegebenenfalls regelt die Brandschutzordnung spezifische Aufgaben von einzelnen besonders geschulten Personen, die übergeordnete Organisation des Gebäudes im Brandfall sowie sämtliche Zuständigkeiten und Aufgaben.
Eine belastbare Brandschutzordnung ist daher kein allgemeines Informationspapier, sondern eine gezielte objektspezifische Ausarbeitung, die mit allen Beteiligten und Entscheidungsträgern für das Einzelobjekt abgestimmt wird.